Tallink Silja Cargo
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Gefahrengut
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Gefahrengut

Transport von Gefahrengütern

Als Gefahrengut gelten Substanzen oder Artikel, die Personen, Tiere, die Umwelt oder Materialien gefährden könnten. Basierend auf den Eigenschaften der Substanz oder des Artikel sind diesen eine Gefahrengutklasse zugewiesen worden. In der Liste 9 der UN-Vorschriften sind diese unterschiedlichen Klassen an Gefahrengütern aufgeführt. Basierend auf den Eigenschaften der Substanz oder des Artikels können diese ebenfalls als Sekundärgefahr klassifiziert sein. Wenn Sie Gefahrengüter geladen haben, sollten Sie immer eine Sekundärgefahr mit in die Überlegungen einbeziehen.

Der Transport von Gefahrengütern ist in folgenden nationalen und internationalen Gesetzgebungen geregelt.

Seetransporte: IMDG (IMDG-Code Amdt. 32-04) (ENG)
Straßentransporte: ADR (VAK) (ADR 2005) (ENG)

Für Tallink Silja hat jeweils die aktuellste Version der oben genannten Regelungen Gültigkeit.

Verschiffung von Gefahrengütern

Der Transport von Gefahrengütern wird vorrangig mit Bezug auf den IMDG-Code ausgeführt. Auf unseren Schiffen Sea Wind und Sky Wind (Stockholm-Turku) können wir zudem Transporte gemäß der ADR/RID Regelungen anbieten. Auf der Route Stockholm-Helsinki können Gefahrengüter nur transportiert werden, wenn diese den Anforderungen der IMDG genügen.

Reservierungen

Reservierungen für Fahrzeuge beladen mit Gefahrengütern müssen im Voraus über Tallink Silja Cargo Buchungen abgewickelt werden. Bei der Buchung müssen folgende Informationen angegeben werden: korrekte technische Bezeichnung, UN-Nummer, Sekundärgefahr (wenn zutreffend) und Verpackungsgruppe. Die Verfrachter müssen ebenfalls angeben, ob die transportierten Güter unter die Limited Quantities fallen.

Dokumentation

Eine Erklärung zu den Gefahrengütern sollte auf einem seperaten Dokument abgegeben werden, Erklärung zu Gefahrengütern (pdf) (ENG), das unterschrieben und an die Cargo Buchung geschickt werden muss. Das Dokument muss bei der Cargo Zollabfertigung vor dem Boarding vorgezeigt werden. Auf Anfrage ist die Originalversion der Erklärung vorzulegen. ADR Transporte sollten neben den Straßenbestimmungen auch sämtliche anderen Zertifikate bereit halten (Container/Fahrzeugpapiere).

Kennzeichnung von Fahrzeugen und Frachteinheiten

Der Transporter/Verfrachter sollte sicherstellen, dass das zu verschiffende Fahrzeug bzw. die Frachteinheit hinsichtlich der für die Seereise zutreffenden Gesetzgebung gekennzeichnet ist. Auch Fahrzeuge/Frachteinheiten beladen mit Limited Quantities und Exempted Quantities (ADR 1.1.3) müssen während der Überfahrt gekennzeichnet sein.

Aufbewahrung von Gefahrengütern

Gefahrengüter dürfen nicht im Hafenbereich von Tallink Silja gelagert werden. Fahrzeuge/Frachteinheiten müssen am selben Morgen/Abend am Hafen abgeholt werden, an dem die Verfrachtung stattfindet. Wenn notwendig, gibt Ihnen unser kompetentes Personal bei der Cargo Buchung oder am Check-in in den Häfen unterstützende, weiterführende Informationen zum Transport von klassifizierten Gütern. Für IMDG und ADR erforderliche Kennzeichnungen sind beim Check-in am Hafen gegen Gebühr erhältlich.

 
 
in english:
Dangerous goods
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