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Die Reederei behält sich das Recht auf Fahrpreis- und Fahrplanänderungen – ohne Vorankündigung – vor. Insbesondere gilt dies in Bezug auf eine Erhöhung der Treibstoffpreise. Soweit nach Vertragsschluss eine Erhöhung des Einkaufspreises erfolgt, wird diese bezogen auf die Kosten der jeweiligen Passage so auf den einzelnen Passagier/Reisenden umgelegt, dass die konkreten Mehrkosten durch die Zahl der Passagierplätze pro Schiff geteilt wird, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Antritt der Passage mehr als 4 Monate liegen. |
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