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Von Schiffsreisen zwischen Finnland und Schweden über die Åland-Inseln sowie von Schiffsreisen in die nicht EU-Mitgliedsländer dürfen folgende Waren zollfrei importiert werden: 1 l Spirituosen mit über 22 % Alkoholgehalt oder 2 l mittelstarke (max. 22 %) alkoholische Getränke oder 2 l Schaumweine. Darüber hinaus 2 l schwachalkoholische Weine, nach Schweden auch andere Alkoholika unter 15 % außer Schaumwein.
Nach Finnland ist die Einfuhr von 16 l Bier gestattet, nach Schweden ist die Menge nicht in Litern begrenzt, aber zusätzlich zu den nach der Einfuhrmenge begrenzten Waren dürfen andere Erzeugnisse im Wert von insgesamt 1700 SEK zollfrei importiert werden. Von den kurzen Tagesfahrten zu den Åland-Inseln dürfen die oben erwähnten Mitbringsel eingeführt werden bis auf Bier, 4 l (2 l pro Fahrtrichtung). Zigaretten max. 200 Stück.
Nach Finnland dürfen neben den begrenzten Warenmengen andere steuerfreie Waren im Gesamtwert von 175 Euro eingeführt werden. Estland-Verkehr: Nach der EU-Erweiterung am 01.05.2004 wurden die Einfuhrbeschränkungen und die 20-Stunden-Regelung im Baltikum-Verkehr aufgehoben. Reisenden aus einem anderen EU-Mitgliedsland ist die Einfuhr versteuerter Alkoholwaren in unbegrenzter Menge für den eigenen Bedarf gestattet. Zigaretten max. 200 Stück.
Deutschland-Verkehr: Reisende dürfen die in Deutschland erworbenen versteuerten Alkoholerzeugnisse und Tabakwaren für den eigenen Bedarf in unbeschränktem Umfang zollfrei einführen. Die gebührenfreie Einfuhr setzt voraus, dass Reisende die Waren mit sich führen, und sie zum persönlichen Gebrauch bzw. für den Gebrauch in ihrer Familie oder zur Weitergabe als Geschenk bestimmt sind.
Weitere Informationen Finnischer Zoll www.tulli.fi |
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