Tallink Silja » Gut zu wissen

 

Altersbestimmungen auf den Schiffen und auf Reisen von Tallink Silja

Reisen Personen unter 18 bzw. 21 Jahre alleine, in Obhut von anderen Familienmitgliedern anstelle der Aufsichtspersonen, benötigen sie eine von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene Reiseerlaubnis, die beim Check-in und dem Schiffspersonal nach Aufforderung vorgelegt werden muss.

Tallink Silja akzeptiert nur ihr eigenes, vollständig ausgefülltes Formular als Reiserlaubnis. Die Formulare finden Sie im Folgenden zum Download:

Alleinreisende Jugendliche ( für 15-17 jährige Passagiere, die alleine reisen)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (für 0-17 jährige Passagiere)
Formular für Aufsichtspersonen - Einzelreisende
Formular für Aufsichtspersonen - Jugendgruppen

EINZELREISENDE

Mindestalter 21 Jahre
SILJA EUROPA
Nachtfähre

VICTORIA, ROMANTIKA, BALTIC QUEEN, SILJA FESTIVAL
Kreuzfahrten mit Abfahrten von Donnerstag bis Samstag

SILJA SERENADE, SILJA SYMPHONY
Bei Minikreuzfahrten "Einen Tag in Stockholm/Helsinki"
täglich

BALTIC PRINCESS, GALAXY
Minikreuzfahrt
Abfahrten: Freitag-Abend, Samstag-Vormittag und Samstag-Abend

0–20-jährige Reisende müssen begleitet werden:
– von den Eltern oder einem Erziehungsberechtigten
– von Familienmitgliedern* oder über 30-jährigen Aufsichtspersonen, die von den Eltern des Kindes / des Jugendlichen eine schriftliche, unterschriebene Reiseerlaubnis erhalten haben
– Familienmitglieder und Aufsichtspersonen dürfen maximal zwei Kinder außer ihren eigenen Kindern in ihrer Obhut haben.
– sollte die Aufsichtsperson kein Familienmitglied sein, müssen sie immer das Formular für Aufsichtspersonen (s.oben) ausfüllen.

Mindestalter 18 Jahre

VICTORIA, ROMANTIKA, BALTIC QUEEN
Kreuzfahrt: Abfahrten Sonntag–Mittwoch
einfache Überfahrten: jeden Tag

BALTIC PRINCESS, GALAXY
Minikreuzfahrt Sonntag–Freitag

TAG IN STOCKHOLM - KREUZFAHRT VON TURKU
täglich

TAG IN MARIEHAMN - KREUZFAHRT
Hinfahrt ab Turku und Rückfahrt nach Helsinki
täglich

NACHTFAHRTEN
SILJA SERENADE, SILJA SYMPHONY, BALTIC PRINCESS, GALAXY, STAR, SUPERSTAR
täglich

HOTELREISEN (beziehen sich nicht auf Kreuzfahrt+Hotel, sofern eine Nacht auf der SILJA EUROPA bzw. die Nacht von Freitag auf Samstag auf der Galaxy verbracht wird)
täglich

0–17-jährige Kinder / Jugendliche müssen begleitet werden:
– von den Eltern oder einem Erziehungsberechtigten
– von Familienmitgliedern* oder über 30-jährigen Aufsichtspersonen, die von den Eltern des Kindes / des Jugendlichen eine schriftliche, unterschriebene Reiseerlaubnis erhalten haben
– Familienmitglieder und Aufsichtspersonen dürfen maximal zwei Kinder außer ihren eigenen Kindern in ihrer Obhut haben
– 0–17-Jährige müssen eine schriftliche Reiseerlaubnis bei sich führen
– Aufsichtspersonen müssen immer das Formular für Aufsichtspersonen ausfüllen

Mindestalter 15 Jahre

TAGESFAHRTEN und -KREUZFAHRTEN (unabhängig vom Schiff)
täglich

15-17-jährige Kinder / Jugendliche dürfen alleine reisen, wenn:
- sie eine schriftliche Reiseerlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten ständig mit sich führen

0-14-jährige müssen begleitet werden:
– von den Eltern oder einem Erziehungsberechtigten
– von Familienmitgliedern* oder über 30-jährigen Aufsichtspersonen, die von den Eltern des Kindes / des Jugendlichen eine schriftliche, unterschriebene Reiseerlaubnis erhalten haben
– Familienmitglieder und Aufsichtspersonen dürfen maximal zwei Kinder außer ihren eigenen Kindern in ihrer Obhut haben
– die schriftliche Reiseerlaubnis muss ständig mit sich geführt werden
– Aufsichtspersonen müssen immer das Formular für Aufsichtspersonen ausfüllen

*Familienmitglieder sind Eltern, Erziehungsberechtigte und Verwandte ersten oder zweiten Grades wie Großeltern, Tanten, Onkel und Geschwister des Kindes oder des Jugendlichen. Familienmitglieder müssen die Mindestvoraussetzungen an das Alter erfüllen.

Weitere Informationen:
– Kann der minderjährige Reisende keine Reiseerlaubnis vorlegen, ist die Schifffahrtsgesellschaft für die dadurch entstehenden Extrakosten nicht zuständig, ebenso wird der Preis des Fahrscheines nicht erstattet.
– Die buchende oder reisende Person ist für die korrekte Ausstellung der Reiseerlaubnis verantwortlich.
- Die Aufsichtspersonen sind dafür verantwortlich, dass die Minderjährigen die Alkoholgesetze und die Ordnungsvorschriften an Bord befolgen.
– Die Aufsichtspersonen haften für mögliche Schäden, die die Minderjährigen der Schifffahrtsgesellschaft, dem Hotel, anderen Passagieren oder sich selbst zufügen.
– Tallink Silja behält sich das Recht vor, die Mindestalterregelung nach Bedarf zu ändern.
– An Feiertagen und an den Tagen vor Feiertagen gelten die Altersbegrenzungen für Freitagabfahrten.

JUGENDGRUPPEN

Jugendgruppen unterliegen denselben Altersvorschriften wie jeder andere Passagier. Wird eine Buchung für eine Gruppe mit mehr als 10 Personen unter dem Mindestalter vorgenommen, die nicht von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet werden, so gilt diese Gruppe als Jugendgruppe. Sie sollten dieses bei Ihrer Buchung für Jugendgruppe angeben, da die Kapazitäten für Jugendgruppen begrenzt sind.
Jugendgruppen müssen von einem Erwachsenen von mindestens 30 Jahren beaufsichtigt werden. Der Gruppenleiter hat die generellen Regeln für Gruppenleiter von Tallink Silja anzuerkennen und Einhaltungspflicht zu unterschreiben. Ein Gruppenleiter sollte max. für 10 der angemeldeten Jugendliche verantwortlich sein. Der Gruppenleiter und die Gruppe müssen dieselbe Kabinenkategorie belegen und gemeinsam an Bord gehen. Der Gruppenleiter muss die Kabinennummern der einzelnen Gruppenmitglieder auf dem Gruppenleiterformular festhalten, welches er beim Check-in erhält und es dem Schiffspersonal nach Aufforderung vorlegt. Aus Sicherheitsgründen muss jedes Gruppenmitglied unter 18 Jahren eine von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene Reiseerlaubnis mitführen.

Tallink Silja behält sich das Recht auf Änderungen vor.

Stand: März 2013


 
 


 

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