JugendgruppenEine Jugendgruppe sollte sich bereits bei der Reiseplanung im Voraus mit den Reglements von Tallink Silja vertraut machen.
Eine Jugendgruppe besteht aus dem Gruppenleiter, den Aufsichtspersonen und Jugendlichen. Der Gruppenleiter bucht die Reise entweder im Reisebüro oder in der Gruppenabteilung der Tallink Silja. Bereits bei der Buchung ist mitzuteilen, dass es sich um eine Jugendgruppenbuchung handelt, da entsprechende Plätze nur beschränkt vorhanden sind. Tallink Silja bestätigt nach der Buchung die Kontaktdaten sämtlicher Aufsichtspersonen (Name, Adresse, Telefonnummer).
Der Gruppenleiter und die Aufsichtspersonen reisen mit der Jugendgruppe in derselben Kabinenkategorie. Bei der Buchung erhält der Gruppenleiter eine ausreichende Anzahl Aufsichtsanleitungen von Tallink Silja, die den Aufsichtspersonen ausgehändigt werden.
In der Regel kann eine mindestens 30 Jahre alte Person, die die Mitglieder der Gruppe kennt, eine Gruppe beaufsichtigen (max. 10 benannte Jugendliche pro beaufsichtigende Person).
Die Gruppe hat sich 1 Stunde vor Abfahrt des Schiffs im Terminal einzufinden. Der Gruppenleiter sorgt für das Check-in der Gruppe. Die Aufsichtspersonen tragen die Kabinennummern der Jugendlichen in die Namensliste der Aufsichtsvorschrift ein. Jede Aufsichtsperson betritt zusammen mit den Jugendlichen, für die er haftet, das Schiff und händigt das ursprüngliche Aufsichtsformular dem Ordnungshüter des Schiffs bei der Kontrolle der Bordkarten aus. Gleichzeitig werden eventuell die Personaldokumente überprüft. Jedes Gruppenmitglied muss einen gültigen Personalausweis mit sich führen.
Die Aufsichtspersonen haften u. a. für Folgendes:
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Sie achten darauf, dass die Gruppe nicht durch unnötiges Lärmen oder durch anderes ungebührliches Verhalten die Mitreisenden belästigt.
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Die Aufsichtspersonen gewährleisten, dass die Jugendlichen keine alkoholischen Getränke mit sich führen.
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Die Aufsichtspersonen müssen im Bedarfsfall das Schiffspersonal bei der Aufrechterhaltung der Ordnung unterstützen oder den Anweisungen des Personals Folge leisten.
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Die Aufsichtspersonen und die Gruppenmitglieder haften für Kosten und/oder Maßnahmen infolge ungebührlichen oder mutwilligen Verhaltens gegenüber anderen Reisenden, der Reederei oder deren Eigentum.
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