Medizinische Versorgung, Schwangerschaft und BehinderungBei Krankheitsfällen und für Erste Hilfe bei Unfällen steht auf den Schiffen eine Krankenschwester oder eine Person mit Erste-Hilfe-Kenntnissen zur Verfügung.
Erkrankte Personen werden gebeten, sich vor der Reise von einem Arzt eine Reisefähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.
Schwangeren empfehlen wir, während der letzten Schwangerschaftsphase von einer Reise abzusehen.
Behinderte bzw. Gehbehinderte weisen wir auf evtl. Einschränkungen während der Seereise hin und bitten, entsprechende Vorsorgemaßnahmen für Notfälle zu treffen.
Personen, die während der Seereise einer Betreuung bedürfen, werden gebeten, eine/einen Reisebegleiter/in zu engagieren.
Personen mit eingeschränkter Reise-fähigkeit werden gebeten, uns diesen Sachverhalt bei Buchung mitzuteilen. Bitte sofort bei Betreten des Schiffes der Bordinformation die erforderlichen Personen- und Kabinenangaben aufgeben.
Der Kapitän des Schiffes behält sich aus Sicherheitsgründen bezüglich der Durchführung der Reise und der Hinzuziehung einer Reisebegleitung die ihm zustehende Weisungsbefugnis vor.
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