Sich-AusweisenIn den Terminals kann es Sicherheitskontrollen geben, bei denen die Reisenden sich mit einem zuverlässigen, gültigen Personaldokument ausweisen müssen.
Solche Dokumente sind: Pass Personalausweis (kein vorläufiger)
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich auszuweisen, auch solche, von denen direkt kein Reisedokument gefordert wird (s. Pass- und Visumbestimmungen). Personen, die sich nicht ausweisen wollen oder können und/oder dies bei Aufforderung nicht mitteilen, wird der Zutritt zum Schiff verwehrt.
Für Reisen nach Finnland, Schweden, Estland und Lettland genügt für Bürger der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ein gültiger Ausweis. Auch Kinder benötigen einen amtlichen Ausweis. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Personaldokumente noch für die gesamte Reisedauer gültig sind. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Einreisebestimmungen selbst verantwortlich. Falls einem Reisenden wegen unzureichender Reisedokumente die Einreise oder der Zugang an Bord behördlicherseits verweigert wird, trägt der Reisende die ihm oder der Reederei dadurch entstehenden Kosten (einschließlich der Kosten einer möglichen Rückfahrt) selbst.
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