Tallink Silja » Gut zu wissen

AS TALLINK GRUPP Anbord-Bestimmungen

AS TALLINK GRUPP Anbord-Bestimmungen

Um den Komfort, die Sicherheit und den Schutz aller an Bord befindlichen Personen sicherzustellen, müssen die Passagiere diese Sicherheitsvorschriften und die von den Mitarbeitern des Schiffes gegebenen und/oder durch Schilder festgelegten Sicherheitsanweisungen beachten. In Angelegenheiten, die die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord betreffen, vertritt die Mannschaft den Kapitän. Störungen, Bedrohungen oder anderweitiges Fehlverhalten sind den mitreisenden Passagieren untereinander während der Reise untersagt.
Personen, die sich störend oder unangemessen verhalten, können für den Rest der Reise in Gewahrsam genommen werden.

1. Alle Passagiere müssen eine gültige mit Streifencode (EAN-Code) versehene Bordkarte vorweisen und sich bei Aufforderung von Sicherheits- und/oder anderen zuständigen Schiffspersonal mit entsprechenden Dokumenten ausweisen können.

2. Jede Person an Bord eines Schiffs oder innerhalb des Hafenterritoriums kann aus Sicherheitsgründen einer Leibesvisitation und/oder Befragung unterzogen werden.
Diejenigen Personen, die sich einer solchen Kontrolle verweigern, können des Schiffes oder des Hafenterritoriums verwiesen werden. Jegliche Gepäckstücke, Fahrzeuge, Kabinen oder andere geschlossene Lagerräume des Passagiers dürfen durchsucht werden.

3. Die Passagiere müssen während der Reise die notwendigen, gültigen Reisedokumente bei sich führen. Wird die Schifffahrtsgesellschaft für Kosten aufgrund fehlender Reise- oder anderer Dokumente haftbar gemacht oder ist sie anderweitig von diesen Kosten betroffen, so haftet der Passagier ihr gegenüber für diese Kosten.

4. Passagiere, der sich anderen Passagieren oder dem Schiffspersonal gegenüber bedrohlich oder störend verhalten sowie die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, dürfen das Schiff nicht betreten.
Personen, die betrunken sind, den Frieden an Bord und die Sicherheit anderer Passagiere gefährden und/oder sonst gefährlich auftreten, können in Gewahrsam genommen werden. Unter Umständen müssen sie im Abfahrtshafen oder im nächsten Hafen, der vom Schiff angelaufen wird, von Bord gehen und können auch der Polizei übergeben werden.
Personen, die im Kabinenbereich Mitreisende gefährden und/oder stören, verlieren das Recht auf ihre Kabinenbenutzung. Unter Umständen können die im Vorsatz genannten Bestimmungen auf diese Personen angewendet werdn.

5. An Bord darf nur in den Bordrestaurants gekaufter Alkohol konsumiert werden. Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist verboten! Der Besitz und der Konsum von Drogen und anderen Betäubungsmitteln an Bord ist strengstens untersagt!
In den Bordrestaurants ist das Mitbringen von Essen und/oder Getränken mit Ausnahme von Sonderkost oder Babynahrung nicht gestattet.
Tiere sind an Bord willkommen, wenn sie in der Kabine gehalten und an Deck angeleint spazieren geführt werden - siehe auch Beförderungsbedingungen von Tieren!

6. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und/oder gefährlichen Materialien an Bord ist nicht gestattet! 
Schuss-, Feuer- oder sonstige Waffen und Munition müssen im Hafen dem Zoll angezeigt werden. Sie werden an Bord in einem Sicherheitsschließfach an der Information verwahrt und bei Verlassen des Schiffes wieder ausgehändigt.

7.Offenes Feuer (Kerzen, Gaskocher, etc.) ist an Bord verboten!
Es ist Passagieren untersagt, an Bord - einschließlich der Kabine - elektrische Geräte, wie Tauchsieder, Kaffeemaschinen, Toaster, Kochplatte etc. zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung behalten sich Vertreter der Schifffahrtsgesellschaft das Recht vor, diese Geräte zu beschlagnahmen. Sie werden dem Passagier dann 15 Minuten vor Ankunft im Zielhafen wieder ausgehändigt.

8.Das Rauchen in den Aufenthaltsräumen der Passagiere und in den Kabinen ist verboten! Erlaubt ist das Rauchen nur in den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Stellen.

9. Die Passagiere dürfen sich während der Reise nur in den für Passagiere vorgesehenen Bereichen aufhalten. Der Besuch des Autodecks, die Reparatur von Fahrzeugen und der Umgang mit Brennstoffen während der Reise ist untersagt.

10. Jeder Passagier ist für das Wohlergehen seiner Mitreisenden während der Überfahrt an Bord verantwortlich. Im Kabinenbereich ist das Hören von Musik und Ähnlichem nur mit Kopfhörern gestattet und ab 23:00 Uhr Lokalzeit beginnt die Nachtruhe. Das Spielen von Musikgeräten und Instrumenten im Kabinenbereich ist verboten! Bei Nichtbeachtung sind Vertreter der Schiffahrtsgesellschaft berechtigt, die Geräte zu beschlagnahmen, die dem Passagier dann 15 Minuten vor Ankunft im Zielhafen wieder ausgehändigt werden.

11. Der Leiter einer Gruppe ist dafür verantwortlich, dass die Gruppenteilnehmer die Sicherheitsvorschriften beachten. In schwierigen Situationen muss der Gruppenleiter mit dem Schiffspersonal zusammenarbeiten und deren Anweisungen befolgen.

12. Die Einrichtung der Kabine (Kissen, Bettzeug, Stühle und anderes Eigentum der Schifffahrtsgesellschaft) darf nicht beschädigt oder vom Schiff entfernt werden. Über Diebstähle, Betrügereien, Einbrüche und Bedrohungen an Bord wird die Polzei benachrichtigt.

13. Es ist strengstens untersagt, die Sicherheitsausrüstung des Schiffes zu beschädigen. Das Auslösen eines Alarms ohne Grund und jegliche Manipulation an der Notfall- und Alarmausrüstung werden ebenso wie sonstige strafbare und sonstige ungesetzliche Handlungen polizeilich verfolgt.

14. Der Passagier, der die Sicherheitsvorschriften des Schiffes missachtet, ist zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von € 60,00 verpflichtet. Passagiere, die vorsätzlich das Schiffsmobiliar beschädigen, des Diebstahls oder sonstiger Vergehen überführt werden, sind verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der geforderte Betrag kann vom Passagier an der Information bezahlt werden.

15. Es ist den Passagieren nicht gestattet, an Bord Verkaufstätigkeiten auszuüben, Geld zu sammeln und Lotteriespiele zu veranstalten, zu agitieren oder politische Reden zu halten, sofern dies nicht im Voraus mit der Schifffahrtsgesellschaft vereinbart oder abgesprochen wurde.

16. Die Schiffahrtsgesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Geld, Wertpapiere, Gold, Silbergegenstände, wertvollen Schmuck, Schmuckgegenstände, Kunstwerke oder andere Wertsachen sowie sonstige persönliche Gegenstände, die sich in der Kabine befinden.

Es gelten im Übrigen die in den Terminalgebäuden und an Bord ausgehängten Beförderungsbedingungen, die auch in den Reise- und anderen Dokumenten zu finden sind.
Weitere Informationen sind in den Broschüren und auf der Homepage des Unternehmens: www.tallink.ee und www.tallinksilja.com

Jeder Passagier (d.h. eine Person, die nicht zur Besatzung gehört) hat sich gemäß Estnischem Gesetz über kommerzielle Seefahrt § 60 Abs.(4), dem Finnischem Seefahrtsgesetzbuch Art. 15, Abs. 4, dem Schwedischen Seefahrtsgesetzbuch Art. 15, Abs. 7, dem Internationalen Gesetzbuch über die Sicherheit von Schiffen und Hafenobjekten, der Verordnung EU 725/2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen sowie gemäß Bestimmungen von Sicherheitsrundschreiben der Estnischen, Finnischen und Schwedischen Seeadministrationen an Bord und im Terminal den oben aufgeführten Vorschriften unterzuordnen. 

Unterzeichnet durch den Vorstand der AS Tallink Grupp, 28.02.2011


 


 
 
Drucken An einen Freund senden