Rechte und Pflichten des ReisendenReisende müssen die Ordnungsvorschriften der Reederei sowie Ordnung und Sicherheit betreffende Weisungen des Kapitäns befolgen. Die Ordnungsvorschriften können in den Terminals und auf dem Schiff eingesehen werden.
Das Schiffspersonal ist berechtigt, Personen den Zutritt zum Schiff zu verwehren, die andere Passagiere, sich selbst oder die Sicherheit des Schiffs gefährden. Dies gilt ebenso für unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehende Personen, die sich auf störende oder bedrohliche Weise verhalten.
Der Genuss von auf dem Schiff erworbenen alkoholischen Getränken in den Passagieren zugänglichen Räumen ist nicht gestattet. Mit Rücksicht auf die Mitreisenden ist störendes Verhalten in den Kabinen oder den Kabinengängen nicht zulässig.
Die Kabinen auf den Schiffen sind ausschließlich Nichtraucherkabinen; das Rauchen auf demSchiff ist nur in denmit dem Raucherzeichen gekennzeichneten Räumen gestattet. Die Kabine muss der Reederei überlassen werden, wenn das Schiff in den Hafen einläuft, wo die Reise des Passagiers und der Beförderungsvertragmit der Reederei endet.
Der Passagier haftet – falls erforderlich – für die Beschaffung gültiger, von einer zuständigen Behörde ausgestellten Reisedokumente. Er hat die erforderlichen gültigen Reisedokumente mitzuführen. Sollte eines der Reisedokumente fehlen und dem Passagier die Einreise verwehrt bleiben, ist er für die hierdurch verursachten Kosten verantwortlich. Der Reisende haftet in voller Höhe für die der Reederei durch seine Versäumnisse entstehenden Schäden.
Der Passagier haftet für sein Gepäck. Tallink Silja ersetzt keine Schäden am Reisegepäck, die durch Fahrlässigkeit des Passagiers entstanden sind. Die Reederei haftet nicht für Geld, Wertpapiere oderWertsachen, wenn sie nicht in einemSchließfach am Infocenter aufbewahrt werden. In verschließbaren Fächern aufbewahrte Gegenstände liegen außerhalb der Aufbewahrungshaftung der Reederei.
In den Terminals hat sich der Passagier aufmögliche Sicherheitskontrollen einzustellen. Diese werden in Übereinstimmungmit den Regeln der internationalen Seefahrtsorganisation, IMO, durchgeführt.
Stand: Januar 2009
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