Tallink Silja » Gut zu wissen

 


Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

1. Beförderungsvertrag, Beförderer
Der Beförderungsvertrag gilt zwischen dem Beförderer und dem Passagier. Als Nachweis des Beförderungsvertrages gilt die Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.

Tallink Silja Oy ist der Beförderer auf den folgenden Routen:
Helsinki -Mariehamn - Stockholm(v.v.)
Turku -Mariehamn - Stockholm(v.v.).

AS Tallink Grupp ist der Beförderer auf allen anderen Routen, insbesondere:
Tallinn - Helsinki (v.v.)
Tallinn -Mariehamn/Stockholm(v.v.)
Riga - Stockholm(v.v.)


2. Anwendbares Recht
Der Beförderungsvertrag unterliegt diesen Beförderungsbedingungen sowie den zwingenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen am Ort des für Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag zuständigen Gerichtes. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gegeben sind, geltend die Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974. Die Beförderungsbedingungen bleiben anwendbar, soweit sie nicht von zwingenden Vorschriften der nationalen Gesetze und des Athener Übereinkommens verdrängt werden.

3. Jurisdiktion
Streitigkeiten in Verbindungmit dem Beförderungsvertrag entscheiden nach Wahl des Klägers die zuständigen Gerichte.
a) am Sitz des Beklagten,
b) am vertragsgemäßen Abfahrts- oder Bestimmungsort des Schiffes.
Falls die Bestimmungen des Athener Übereinkommens laut obiger Klausel 2 für den Beförderungsvertrag gelten, können Rechtstreitigkeiten nach Wahl des Klägers auch von einem in Art. 17, 1 (c) und (d) benannten Gericht entschieden werden.

4. Anwendungsbereich
Die Beförderungsbedingungen finden auf die Beförderung von Passagieren, ihrem Gepäck und ihren mitgeführten Fahrzeugen auf See Anwendung. Die Beförderung auf See umfasst nicht den Aufenthalt des Passagiers, seines Fahrzeuges sowie seines Gepäcks imTerminal oder auf dem Kai, sondern beginnt mit deman Bord gehen und endet mit dem Verlassen des Schiffes. Für andere Dienste und/oder Verträge zwischen dem Passagier und demBeförderer gelten die Beförderungsbedingungen nicht. Ergänzende Informationen, Sicherheits- und sonstige Regeln finden sich unter der Rubrik „Gut zu wissen“ im Internet (www.tallinksilja.com und www.tallinksilja.de) ebenso wie im Katalog des Beförderers.

5. Buchung / Abfertigung / Check-in
Die Buchung ist über das Internet, im Reisebüro, bei Tallink Silja Agenturen oder der Tallink Silja GmbH möglich. Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
Vor- und Zunamen, vollständige Geburtsdaten, Nationalität,Geschlecht aller Reisender, Telefonnummer, Fahrzeugtyp und Kennzeichen des Fahrzeuges sowie dessen Abmessungen. Passagieremit Fahrzeug (PKW, Busse, Wohnmobile, Gespanne usw.) müssen i.d.R. eine Stunde vor Abfahrt des Schiffes eingecheckt haben. Passagiere ohne eigenes Fahrzeug spätestens ca. 30 Minuten vorher. Die Check-in-Zeiten für die einzelnen Routen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Routenbeschreibungen.
Später eintreffende Passagiere mit oder ohne Fahrzeug werden als nicht gebucht angesehen und der Reihenfolge anderer nicht angemeldeter Passagiere und Fahrzeuge nach Möglichkeit befördert. Ein Anspruch auf
Beförderung besteht in diesem Fall nicht.

6. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Stornierungen von Passagen sind schriftlich an die buchende Agentur, die Hafenbüros oder direkt an die Tallink Silja GmbH zu richten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei den vorbenannten Adressaten. Bei kurzfristigem Rücktritt einzelner Teilnehmer kann eine Erstattung des Reisepreises abzüglich der Stornogebühren nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Check-in-Personals bei der Tallink Silja GmbH eingereicht wird. Diese Bestätigung wird am Abfahrtszeitpunkt
vom Personal amHafen abgegeben.

Alle Strecken
Die Passage muss bis 14 Tage vor Abfahrt bezahlt werden. Wird die Reservierung weniger als 14 Tage vor Abfahrt getätigt, hat die Zahlung ebenso wie bei allen Online-Reservierungen sofort zu erfolgen. Die Kosten, die für den Passagier im Falle des Rücktritts entstehen, betragen:
bis 14 Tage vor Abfahrt kostenlos
13 – 2 Tage vor Abfahrt 20% des Preises
ab 48 Stunden vor Abfahrt 100% des Preises
Das Nichterscheinen zur Einschiffung gilt als Rücktritt weniger als 48 Stunden vor der Abfahrt.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen festgelegt.

Wird bei einem Hin- und Rückfahrt-Ticket eine Strecke storniert, zahlt der Passagier den Preis für die einfache Fahrt zzgl. der oben angegebenen Stornierungskosten für die stornierte Strecke.
Die angegebenen Prozente beziehen sich auf Kabinen, Fahrzeuge und Hotelpreise, nicht auf im Voraus gebuchte und bezahlte An-Bord-Leistungen. Eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 wird in jedem Stornierungsfall berechnet. Tallink Silja ist bei Nichtzahlung innerhalb der benannten Fristen berechtigt, die Reservierung ohne Vorankündigung zu stornieren.

Gruppenreisen
Für Gruppenreisen gelten andere Bedingungen. Die Konditionen
können jederzeit bei Tallink Silja angefordert werden.

Pauschalreisen
Der Reiseveranstalter ist Tallink Silja Oy (Turku). Es gelten die allgemeinen Pauschalreisebedingungen der Tallink Silja Oy.

Frühbucherrabatt
Die Reservierung ist spätestens 28 Tage vor Abfahrt zu bezahlen.
Bei Stornierung erfolgt keine Rückerstattung. Bei Umbuchung auf einen früheren als den eigentlichen Reisetermin entfällt der Frühbucherrabatt.

Fahrzeugpreise
Bei den Längen- und Höhenmaßen von den Fahrzeugen werdenmögliche Lasten- und Dachgepäckträger/Fahrräder berücksichtigt. Falls die bei der Buchung angegebene Höhe überschritten wird,wird ein Aufpreis berechnet. Die Verfügbarkeit eines den neuen, tatsächlichen Maßen entsprechenden Platzes kann jedoch nicht zugesichert werden.
Die dargestellten Preise gelten nicht für den Frachtverkehr. Fahrzeuge ohne Fahrzeugführer sowie Lastfahrzeuge (LKWu.ä.) werden nach einem eigenen Frachttarif berechnet (Fahrzeuge ohne Fahrzeugführer nach einer eigenen Beförderungsvorschrift). Frachtbuchungen können Sie über
Tallink Silja Cargo vornehmen:
Tel: +358 - 203 74266, Email: cargo.booking@tallinksilja.com.

Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche auf Erstattung des Fahrpreises verfallen 6 Monate nach dem Zahlungseingang. Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Bei den Hafenbüros ist lediglich die Stornierung möglich. Die Rückerstattung erfolgt über die Stelle, bei der die Buchung vorgenommen wurde. Die Geltendmachung kann für in Deutschland gebuchte Passagen bei der Tallink
Silja GmbH, Zeißstraße 6, 23560 Lübeck oder auch direkt bei der A/S Tallink Grupp, Sadama 5/7, 10111 Tallinn, Estland, erfolgen.

Buchungsbestätigung und Schiff
Die Buchungsbestätigung als Nachweis des Beförderungsvertrages muss am Check-in im Terminal des Beförderers am Abgangsort vorgezeigt werden. Dem Passagier ist es nicht erlaubt, die Rechte aus der Buchungsbestätigung auf eine andere Person zu übertragen.
Der Beförderer ist nicht verpflichtet, Ersatz für gestohlene, verlorene oder zerstörte Buchungsbestätigungen oder andere Dokumente zu leisten. Das Recht des Passagiers und des Beförderers, den Beförderungsvertrag aufzuheben, regeln die in der Klausel 2 benannten Rechtsvorschriften.

7. Durchführung der Beförderung, Preis- und Fahrplanänderungen
Der Beförderer ist berechtigt, die Beförderung auch mit einem anderen als dem angekündigten oder dem in der Buchungsbestätigung oder einem anderen Dokument verzeichneten Schiff durchzuführen.
Der Beförderer behält sich das Recht vor, Preis- und Fahrplanänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen. In Fahrplänen ausgewiesene Zeiten können nicht garantiert werden.
Soweit Änderungen wetterbedingt sind oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet der Beförderer nicht für Schäden oder Kosten jedweder Art, die dem Passagier durch hierdurch bedingte Fahrplanänderungen entstehen.

8. Sicherheitsvorschriften
Dem Passagier ist es nicht erlaubt, ins Terminal oder an Bord Reisegepäck mitzubringen, das geeignet ist, Gefahren oder Unannehmlichkeiten für Menschen oder Sachen zu verursachen. Der Beförderer ist berechtigt, solches Gepäck auf Kosten des Passagiers ohne irgendwelche Haftung an Land zu verbringen, unschädlich zumachen und zu zerstören.
Der Passagier darf nicht ohne besondere und separate Abredemit dem Beförderer lebende Tiere ins Terminal oder an Bord mitbringen.
Der Beförderer hat aus Sicherheitsgründen das Recht, im Terminal sowie an Bord den Ausweis des Passagiers zu kontrollieren und das Reisegepäck zu besichtigen. Der Beförderer behält sich vor, Passagieren die Beförderung
zu verweigern, soweit sie eine Gefahr für andere darstellen können.

9. Haftung des Beförderes
Die Haftung des Beförderers wird durch die in der Klausel 2 benannten Rechtsvorschriften – soweit sie zwingend sind – bestimmt. Sie ist aber immer beschränkt und zwar auf den Betrag, der in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, dem Athener Übereinkommen von 1974 oder dem Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen
von 1976 angegeben worden ist. Die Haftung des Beförderers ist ferner beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den internationalen Konventionen betreffend die Beschränkung von seerechtlicher Haftung, je nachdem,welche dieser Bestimmungen am Ort des zuständigen Gerichtes anzuwenden sind. Der Beförderer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit etwaigen Verzögerungen, die dem Passagier und seinem Gepäck/seinem Fahrzeug vor oder nach der Beförderung auf See entstanden sind und zwar unabhängig davon,wie sie zustande gekommen sind. Der Beförderer haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gelder, Wertpapiere, Juwelen, Kunstgegenstände, elektronische Geräte
oder andere Wertgegenstände, soweit er sie nicht in Verwahrung genommen hat.
Der Passagier ist verpflichtet, dem Beförderer den Verlust/die Beschädigung des Reisegepäckes/des Fahrzeuges schriftlich mitzuteilen.
a) Im Falle eines offenbaren Schadens bevor oder zu dem Zeitpunkt, an welchem der Passagier das Schiff verlässt,
b) im Falle eines nicht offenbaren Schadens oder des Verlustes innerhalb von 15 Tagen nach der Ankunft/dem Zeitpunkt, an welchem die Rücklieferung stattfindet/hätte stattfinden sollen.
Soweit der Passagier diesen Mitteilungspflichten nicht nachkommt, gilt, soweit der Passagier den Gegenbeweis nicht erbringt, das Gepäck/das Fahrzeug als unbeschädigt entgegen genommen. Die Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn der Zustand des Gepäcks/des Fahrzeuges mit dem Beförderer
gemeinsam festgestellt worden ist.

10. Haftung der Bediensteten des Beförderers, der Agenten und der selbständigen Vertragspartner
Wird eine Klage direkt gegen den Reeder, den Charterer, den Kapitän, die Besatzung oder andere Bedienstete des Beförderers, Agenten oder selbstständigen Vertragspartner erhoben, sind diese Personen berechtigt, dieselben
Haftungsbeschränkungen/-befreiungen geltend zumachen, wie
der Beförderer nach diesen Beförderungsbedingungen, so als wären diese Bedingungen direkt zu Gunsten dieser Personen geschaffen worden. Der Beförderer handelt beim Abschluss des Beförderungsvertrages nicht nur im eigenen Namen, sondern auch als Vertreter und Treuhänder für Dritte, soweit auch diese Vertragspartner sind oder als solche angesehen werden.
Der Gesamtentschädigungsbetrag,welcher von dem Beförderer oder den zuvor genannten Dritten zu leisten ist, darf unter keinen Umständen die Höchstbeträge überschreiten, die im Beförderungsvertrag sowie den gemäß Klausel 2 anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt sind, sofern diese anwendbar sind.

Vorbehalte/Hinweise
Der Katalog von Tallink Silja 2011 inkl. der Preise und Fahrpläne beruht auf den Verhältnissen zur Zeit der Drucklegung im Novemberer 2011.
Die Reederei behält sich das Recht auf Fahrpreis- und Fahrplanänderungen – ohne Vorankündigung – vor.
Insbesondere gilt dies in Bezug auf eine Erhöhung der Treibstoffpreise. Soweit nach Vertragsschluss eine Erhöhung des Einkaufspreises erfolgt, wird diese bezogen auf die Kosten der jeweiligen Passage so auf den einzelnen Passagier/Reisenden umgelegt, dass die konkreten Mehrkosten
durch die Zahl der Passagierplätze pro Schiff geteilt wird,wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Antritt der Passage mehr als 4 Monate liegen.

 
 


 

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